Krypto-Steuern in der Schweiz

Der komplette Ratgeber: Bitcoin, Ethereum & Co. korrekt versteuern

Aktualisiert: März 2026 — Keine Steuerberatung. Konsultieren Sie einen qualifizierten Treuhänder.

1. Sind Kryptowährungen steuerpflichtig?

Ja. In der Schweiz gelten Kryptowährungen steuerlich als bewegliches Vermögen, ähnlich wie Aktien oder Fremdwährungen. Sie müssen in der jährlichen Steuererklärung deklariert werden.

Die gute Nachricht: Für Privatpersonen sind Kapitalgewinne aus dem Handel grundsätzlich steuerfrei — solange Sie nicht als gewerbsmässiger Händler eingestuft werden.

Zusammenfassung:

  • + Vermögenssteuer: Ja, immer
  • + Kapitalgewinn privat: Steuerfrei
  • ! Kapitalgewinn gewerblich: Steuerpflichtig
  • ! Mining/Staking-Erträge: Einkommenssteuer

2. Vermögenssteuer auf Bitcoin & Co.

Alle Kryptowährungen müssen zum Steuerkurswert per 31. Dezember als Vermögen deklariert werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jährlich offizielle Kurswerte für die gängigsten Kryptowährungen.

Für Coins ohne offiziellen ESTV-Kurs gilt der Marktwert am 31.12. auf einer gängigen Börse (z.B. CoinGecko, CoinMarketCap).

Situation Bewertung
Bitcoin (BTC)Offizieller ESTV-Kurs
Ethereum (ETH)Offizieller ESTV-Kurs
Andere CoinsMarktwert per 31.12.
Stablecoins (USDT, USDC)Nennwert in CHF
Coins auf DeFi-ProtokollenMarktwert inkl. Rewards

3. Kryptowährungen in der Steuererklärung

Kryptowährungen werden im Wertschriftenverzeichnis unter der Rubrik «Übrige Guthaben» eingetragen. Sie benötigen:

  • Anzahl Coins pro Kryptowährung per 31.12.
  • Steuerkurswert der ESTV oder Marktwert
  • Wallet-Adressen oder Exchange-Nachweise
  • Transaktionshistorie bei Einkünften aus Mining/Staking

Tipp: Viele Kantone akzeptieren mittlerweile Steuer-Tools wie CoinTracking, Blockpit oder Koinly als Nachweis. Fragen Sie Ihren Treuhänder, welches Tool er empfiehlt.

4. Kapitalgewinn vs. Einkommenssteuer

Die entscheidende Frage: Ist Ihr Krypto-Gewinn ein steuerfreier Kapitalgewinn oder ein steuerpflichtiges Einkommen?

Steuerfrei (Privatvermögen)

  • Langfristiges Halten (HODL)
  • Gelegentlicher Kauf/Verkauf
  • Keine Fremdfinanzierung
  • Kein systematisches Vorgehen

Steuerpflichtig (Einkommen)

  • Hohe Handelsfrequenz
  • Kurze Haltedauer (< 6 Monate)
  • Einsatz von Hebeln/Margin
  • Trading als Haupttätigkeit

5. Wann gilt Handel als gewerbsmässig?

Die Steuerverwaltung prüft mehrere Kriterien. Treffen mehrere zu, kann Ihr Handel als gewerbsmässig eingestuft werden:

  • 1. Haltedauer der meisten Positionen unter 6 Monaten
  • 2. Handelsvolumen übersteigt das 5-fache des Vermögens
  • 3. Einsatz von Fremdkapital (Margin, Kredite)
  • 4. Gewinne aus dem Handel übersteigen das Erwerbseinkommen
  • 5. Systematisches, planmässiges Vorgehen

Wichtig: Die Beurteilung ist eine Gesamtwürdigung. Einzelne Kriterien allein reichen meist nicht aus. Bei Unsicherheit konsultieren Sie einen spezialisierten Steuerberater.

6. Staking, Mining & DeFi

Erträge aus Staking, Mining und DeFi-Protokollen gelten in der Regel als steuerbares Einkommen:

Tätigkeit Steuerliche Behandlung
Staking-RewardsEinkommen zum Marktwert bei Erhalt
Mining (privat)Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Mining (gewerblich)Geschäftseinkommen + AHV-pflichtig
Lending/Liquidity ProvidingEinkommen (Zinsertrag)
AirdropsEinkommen zum Marktwert bei Erhalt

7. NFTs und Token

NFTs werden steuerlich ähnlich wie andere Kryptowährungen behandelt:

  • Vermögenssteuer: Marktwert per 31.12. (Floor Price oder letzter Verkaufspreis)
  • Handel: Kapitalgewinn privat steuerfrei, gewerbsmässig steuerpflichtig
  • Royalties: Als Einkommen steuerpflichtig

8. Praktische Tipps

  • 1 Dokumentation: Führen Sie ein lückenloses Transaktionsprotokoll mit Datum, Coin, Menge, Preis und Wallet-Adresse.
  • 2 Steuer-Tools: Nutzen Sie CoinTracking, Blockpit, Koinly oder CryptoTax, um Ihre Transaktionen automatisch zu erfassen.
  • 3 Frühzeitig planen: Klären Sie vor grösseren Transaktionen die steuerlichen Auswirkungen mit Ihrem Treuhänder.
  • 4 ESTV-Kursliste: Prüfen Sie jährlich die offiziellen Kurswerte auf der Website der ESTV.
  • 5 Spezialist wählen: Nicht jeder Treuhänder kennt sich mit Krypto aus. Fragen Sie gezielt nach Erfahrung mit digitalen Assets.

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